AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen „Heiser WebTec“

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen uns, Heiser WebTec, Brunnleite 1 in 96250 Ebensfeld, Telefon: 09573 3312964, E-Mail: kontakt@heiser-webtec.de im Folgenden „Auftragnehmer“ und den in § 1 des Vertrags bezeichneten Kunden – im Folgenden „Auftraggeber“ geschlossen werden. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet.

Teil 1 Allgemeines

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Entwicklung eines Konzepts für eine Website des Auftraggebers durch den Auftragnehmer sowie die Erstellung und laufende Pflege dieser Website.

(2) Der Auftragnehmer erbringt Full-Service Dienstleistungen aus den Bereichen B2B/ B2C Kommunikation. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen des Auftragnehmers.

§ 2 Vertragsbestandteile

(1) Grundlage und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Auftraggeber auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Auftraggeber mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt der Auftragnehmer über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht.

(2) Der Auftraggeber wird selbst für die Einstellung der Website in das World Wide Web und für die Abrufbarkeit der Website über das Internet Sorge tragen. Der Auftragnehmer ist weder zur Bereitstellung von Speicherplatz für die Website (Hosting) noch zur Beschaffung einer Internet-Domain verpflichtet. Auch die Verschaffung des Zugangs zum Internet (Access-Providing) gehört nicht zu den Leistungspflichten des Auftragnehmers.

§ 3 Leistungspflichten

Zu den Hauptleistungspflichten des Auftragnehmers gehören die laufende Beratung des Auftraggebers nach Maßgabe des nachfolgenden § 4, die gestalterischen Leistungen nach Maßgabe des nachfolgenden § 5, die Softwareprogrammierung nach Maßgabe des nachfolgenden § 6.

§ 4 Beratung des Auftraggebers

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber sowohl über die gestalterischen Möglichkeiten als auch über die möglichen Funktionalitäten der Website umfassend zu beraten. Bei der Beratung wird der Auftragnehmer berücksichtigen, welche Zielgruppen durch die Website angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Auftraggeber mit der Website insgesamt verfolgt. Über Vor- und Nachteile einzelner gestalterischer und funktionaler Merkmale wird der Auftragnehmer den Auftraggeber ebenso unterrichten wie über allgemeine Erkenntnisse, die der Auftragnehmer von den Gewohnheiten und Bedürfnissen von Internetnutzern – zum Beispiel im Hinblick auf Ladezeiten sowie auf die Gewichtung von Texten und grafischen Elementen – hat.

(2) Branchenspezifische Kenntnisse werden von dem Auftragnehmer nicht erwartet. Der Auftragnehmer ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Website zählen.

§ 5 Gestalterische Leistungen

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sofern angeboten mehrere Alternativvorschläge für die grafische Gestaltung der Website zu erarbeiten. Dabei wird der Auftragnehmer – soweit vom Auftraggeber erwünscht – Vorgaben berücksichtigen, die sich aus dem Corporate Design des Auftraggebers ergeben.

(2) Der Auftragnehmer wird für eine hohe gestalterische Qualität der Website Sorge tragen und dabei – im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers – aktuelle Erkenntnisse über Gewohnheiten, Trends und Entwicklungen im Bereich des Webdesigns und der allgemeinen Gebrauchsgrafik berücksichtigen.

§ 6 Softwareprogrammierung

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Programmierung von Software, die sowohl die im Einzelnen vereinbarten Funktionalitäten als auch die mit dem Auftraggeber abgestimmte grafische Gestaltung umsetzt. Der Auftragnehmer wird Programmiersprachen verwenden, die dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechen.

(2) Der Auftragnehmer wird mit dem Auftraggeber die Bildschirmauflösung sowie die Internet-Browser abstimmen, auf die die Website zu optimieren ist.

(3) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber, sofern gesondert angeboten, Vorschläge für die Titel der einzelnen Seiten der Website unterbreiten und einige Schlüsselworte zu den einzelnen Seiten sowie die Beschreibung der einzelnen Seiten zur Verfügung stellen (Titel, Keywords, Descriptions). Dabei wird der Auftragnehmer um eine Suchmaschinenoptimierung bemüht sein. Die Suchmaschinenoptimierung dient dazu, durch die Wahl geeigneter Titel, Keywords und Descriptions eine möglichst hohe Sichtbarkeit (Page Rank) bei Suchmaschinen (insbesondere Google) zu erzielen. Soweit sich Suchmaschinen auch auf andere Weise als durch Titel, Keywords, Descriptions beeinflussen lassen (insbesondere durch den Inhalt auf den einzelnen Seiten der Website und durch Verlinkungen), beschränken sich die Verpflichtungen des Auftragnehmers auf eine angemessene Beratung des Auftraggebers.

§ 7 Inhalt

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer den in die Website einzubindenden Inhalt zur Verfügung. Für die Herstellung des Inhalts ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhalt für die mit der Website verfolgten Zwecke eignet, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet. Nur bei offenkundigen Fehlern ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber auf Mängel des Inhalts hinzuweisen.

(2) Zu dem vom Auftraggeber bereitzustellenden Inhalt gehören insbesondere die in die Website einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstigen Grafiken. Abzustimmen ist, ob die Bereitstellung des Inhalts durch den Auftraggeber in digitaler, gedruckter oder anderer Form erfolgt. Sofern eine Überlassung von Inhalt an den Auftraggeber in digitaler Form vereinbart wird, ist das jeweils zu verwendende Dateiformat einschließlich technischer Einzelheiten (zum Beispiel Bildauflösung) abzustimmen.

§ 8 Weitere Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftraggeber ist auch im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung, Herstellung und Pflege der vertragsgegenständlichen Website verpflichtet.

(2) Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Auftraggeber sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen.

(3) Sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer jeweils unverzüglich mitteilen.

§ 9 Vergütung

(1) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

(2) Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten des Auftragnehmers verfügbar sein.

(3) Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden dem Auftragnehmer alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und der Auftragnehmer von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

(4) Bei einem Rücktritt des Auftraggebers von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.

(5) Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

§ 10 Auslagen

Soweit die Parteien im Einzelfall keine anderweitige Regelung treffen, ist der Auftragnehmer lediglich berechtigt, dem Auftraggeber Reisespesen gesondert in Rechnung zu stellen. Im Übrigen besteht kein Anspruch auf gesonderten Auslagenersatz. Reisespesen wird der Auftragnehmer in Höhe angemessener und nachgewiesener Reise- und Übernachtungskosten in Rechnung stellen. Bei der Nutzung von PKWs erfolgt eine Abrechnung auf der Grundlage der steuerrechtlichen Entfernungspauschale. Der Anspruch auf Ersatz von Reisespesen besteht nur, wenn die Entfernung zwischen dem Sitz des Auftragnehmers und dem Zielort mindestens 50 km beträgt.

§ 11 Zahlung

(1) Nach Fertigstellung der Website wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Pauschalvergütung gemäß § 12 Absatz 1 dieses Vertrags in Rechnung stellen (Schlussrechnung). Die Schlussrechnung ist innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang beim Auftraggeber zur Zahlung fällig.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber in angemessenen zeitlichen Abständen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach dem Wert der jeweils bereits erbrachten Leistungen des Auftragnehmers. Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang beim Auftraggeber zur Zahlung fällig.

(3) Stundenvergütungen gemäß. § 12 Absatz 2 dieses Vertrags wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Abschluss eines jeden Monats in Rechnung stellen. Auch diese Rechnungen sind innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang beim Auftraggeber zur Zahlung fällig.

§ 12 Zusatzleistungen („change request“)/ Leistungen Dritter

(1) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten werden dem Auftraggeber berechnet.

(2) Von dem Auftragnehmer eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von dem Auftragnehmer eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung des Auftragnehmers weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

(3) Die von dem Auftragnehmer beauftragten Dienstleister sind verpflichtet, nach den Qualitätsrichtlinien des Auftragnehmers zu produzieren.

§ 13 Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständlichen Inhalt (Webseite, Printmedien etc.) zu nutzen. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird indes erst wirksam, wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung vollständig an den Auftragnehmer entrichtet hat . Bis zur Entrichtung der geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte mit Ausnahme einfacher Nutzungsrechte zu Testzwecken der Website vor Abnahme beim Auftragnehmer.

(2) An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung des Auftragnehmers aufgenommen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung des Auftragnehmers zu entfernen.

§ 14 Quellcode und Weiterentwicklung

(1) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber den Quellcode der Website vollständig zur Verfügung stellen, sobald der Auftraggeber die geschuldete Vergütung vollständig an den Auftragnehmer entrichtet hat.

(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Website sowie die Software, aus der die Website besteht, weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung darf allerdings nur für eigene Zwecke des Auftraggebers erfolgen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Weiterentwicklungen vorzunehmen, die der teilweisen oder vollständigen Nutzung der Website durch Dritte als eigene Website dienen. Das Nutzungsrecht gemäß § 13 Absatz 1 Satz 1 dieses Vertrags wird entsprechend beschränkt. Das gemäß § 13 Absatz 1 Satz 1 dieses Vertrags eingeräumte Nutzungsrecht darf im Übrigen nicht auf Dritte übertragen werden.

§ 15 Nutzung außerhalb des Internets

Das Nutzungsrecht gemäß § 13 Absatz 1 Satz 1 dieses Vertrags gilt nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form – auch in gedruckter Form – zu nutzen.

§ 16 Referenzen

Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber auf seiner Website und in anderer Form und Weise als Referenzauftraggeber nennen. Der Auftragnehmer darf ferner die vertragsgegenständliche Website nach deren Fertigstellung zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen.

§ 18 Gewährleistung und Haftung

(1) Für Mängel der Website haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts.

(2) Für Inhalt, den der Auftraggeber bereitstellt, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Inhalt auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

(3) Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus dem Inhalt der Website resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Fall des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers gilt.

(5) Für die Gewährleistung einschließlich vertraglicher Schadensersatzansprüche gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Für Auftraggeber, die Verbraucher sind, gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr für vertragliche Schadensersatzansprüche und eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für alle übrigen Gewährleistungsansprüche.

§ 19 Kündigung

(1) Dieser Vertrag kann vom Auftragnehmer bis zur Fertigstellung der Website nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Nach der Fertigstellung der Website ist jede Partei zur ordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt.

(2) Der Auftragnehmer ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn

• der Auftraggeber seine Verpflichtungen nachhaltig verletzt;

•der Auftraggeber trotz Mahnung seiner Verpflichtung zur Abschlagszahlung nicht nachkommt.

(3) Bei Verbrauchern gilt die gesetzlichen Kündigungsfrist von 1 Monat und bei Unternehmen, falls nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag mangels Kündigung um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit.

(4) Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 20 Zurverfügungstellung von Speicherplatz, Webhosting

(1) Im Rahmen der Webseitenerstellung kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber, im Rahmen eines gesondert zu vereinbarenden Hostingsvertrages, Speicherplatz in produktspezifisch angemessenem Umfang auf Servern bereitstellen. Diesen Speicherplatz kann der Auftraggeber nutzen, um bestimmte Datenablegen, einsehen und bearbeiten zu können, die für die Nutzung der Webseite notwendig sind. Für die Zurverfügungstellung des Speicherplatzes werden die Kosten gesonderten berechnet.

(2) Der Auftragnehmer schuldet lediglich das Bereitstellen des Speicherplatzes und das Sichern der vom Auftraggeber übermittelten und verarbeiteten Daten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, geeignete, dem Stand der Technik entsprechende Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Auftraggebers zu treffen. Zu diesem Zweck nimmt der Auftragnehmer mindestens tägliche Backups vor. Darüber hinaus treffen dem Auftragnehmer keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. 

(3) Die Daten des Auftraggebers können entweder im Rahmen der laufenden Nutzung des Webseite oder durch eine Übernahme aus einer Datenbank des Auftraggebers auf dem Datenserver abgelegt werden. Nach Abschluss einer gesonderten Vereinbarung unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber gegen eine gesondert zu vereinbarende Vergütung bei der Übernahme der Daten aus einer Datenbank des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die für die Übernahme erforderlichen technischen Angaben mindestens vier Wochen vor der beabsichtigten Übernahme der Daten mitzuteilen.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Inhalte zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstößt.

(5) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den ihm zur Verfügung gestellten Speicherplatz Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

(6) Darüber hinaus wird auch ein dauerhaftes Hosting von Webseiten vom Auftragnehmer nach separater Vereinbarung angeboten.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, Ebensfeld als Gerichtsstand vereinbart.

(3) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrags im Übrigen unberührt. Dasselbe gilt für Lücken dieses Vertrags.

Stand. 06.04.2023

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